SATZUNG

Nachfolgend finden Sie einen Auszug aus unserer Satzung; er verdeutlicht nochmals die Zielstellung und Aufgabe der BI-Nonnweiler. Die vollständige aktuelle Satzung liegt als PDF Datei vor. Eine knappe Vorstellung der BI-Nonnweiler findet sich auch in diesem Faltblatt (BI-Nonnweiler_Info-Flyer_2008-01.pdf, 0.04 MB).

BI-Nonnweiler_Satzung_20080926.pdf
(aktuelle Fassung, verabschiedet am 26. September 2008)

Die BI-Nonnweiler ist durch das zuständige Finanzamt als "gemeinnützig" anerkannt. Somit ist die BI berechtigt steuerlich absetzbare Spendenquittungen auszustellen (sowohl für Spenden als auch für Mitgliedsbeiträge).

Seit Dezember 2007 ist die BI-Nonnweiler eine durch das Umweltbundesamt gemäß Paragraph 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz anerkannte Umweltvereinigung.

"Bürgerinitiativen: Garanten für die Demokratie
Bürgerinitiativen sind die Plattform für lebendige Demokratie. In und mit ihnen suchen aktive, engagierte Menschen einen ökologisch und sozial verträglichen Weg in die Zukunft.
Bürgerinitiativen schärfen das öffentliche Bewusstsein für eine lebenswerte Umwelt. Sie nehmen Entscheidungen "von oben" nicht als selbstverständlich hin und setzen sich mit Politik, Verwaltung und Wirtschaft auseinander.
Ohne Hierarchien können Sie schnell und flexibel agieren und reagieren." (www.lbu-niedersachsen.de)

 

§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr

§ 2 Zweck, Aufgaben, Unabhängigkeit

§ 3 Gemeinnützigkeit

 

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